§ 1 Allgemeines
Maßgebliche Vertragsgrundlage für alle von uns durchzuführenden Verkäufe sind die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaige individuelle Vereinbarungen. Sie haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Käufers, die nicht anerkannt werden.
Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Wir sind zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
§ 2 Angebote und Unterlagen
Freibleibende Angebote
Angebote des Verkäufers sind grundsätzlich freibleibend. Soweit ein schriftliches Angebot des Verkäufers vorliegt und nichts anderes vereinbart ist, so ist das Angebot für die Zeit von 3 Wochen nach Abgabe bindend.
Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
Der Verkäufer gibt grundsätzlich keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie für Waren sowie für Angaben, Beschreibungen oder Zeichnungen in Preislisten, Katalogen oder Drucksachen ab. Sofern der Käufer kein Verbraucher ist, sind nur ausdrücklich getroffene Vereinbarungen über eine bestimmte Beschaffenheit oder Haltbarkeit des Kaufgegenstandes als Garantie zu werten.
Vertraulichkeit von Unterlagen
Warenproben, Modelle, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Verkäufers Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind bei Nichtabschluss des Kaufvertrages unverzüglich an den Verkäufer zurückzugeben. Eventuell erstellte Vervielfältigungen sind in diesem Fall zu vernichten.
§ 3 Lieferzeit, -ort und Gefahrübergang
Lieferzeit
Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Einhaltung etwaiger Verpflichtungen des Käufers, insbesondere vereinbarte Teilzahlungsverpflichtungen, voraus. Für Lieferverzögerungen infolge von höherer Gewalt oder anderen unabwendbaren, vom Verkäufer nicht zu vertretenden Umständen (z. B. Arbeitskämpfe) übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Die Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum der Behinderung. Der Käufer, der Verbraucher ist, hat auch innerhalb verlängerter Lieferfristen das Recht zum Rücktritt gemäß der gesetzlichen Regelung (§§ 437 Nr. 2, 440 BGB), insbesondere weil der ursprüngliche Liefertermin nicht eingehalten werden konnte. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
Gefahrübergang
Lieferungen erfolgen ab Niederlassung des Verkäufers auf Kosten und Gefahr des Käufers. Wird auf Verlangen des Käufers, der kein Verbraucher ist, der Kaufgegenstand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort versendet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit der Auslieferung an den Frachtführer auf den Käufer über.
Lieferbedingungen
Ist Lieferung frei Anlieferungsort vereinbart, so obliegt das Abladen dem Verkäufer. Bei Lieferung an den Anlieferungsort werden für Lastwagen und Anhänger/Lastzug befahrbare Anfuhrwege vorausgesetzt. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Käufers den befahrbaren Anfuhrweg, haftet der Käufer für die hierdurch auftretenden Schäden. Die Anlieferzeit ist zu vereinbaren. Vom Käufer verschuldete Wartezeiten/Standzeiten werden berechnet.
Gefahrübergang bei Lieferung und Montage
Bei Lieferung geht die Gefahr bezüglich des Kaufgegenstandes mit Übergabe über, bei Lieferung mit Montage bei Fertigstellung der Montage durch Abnahme der Montageleistung.
Verzögerte Abnahme
Gerät der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über.
§ 4 Zahlungsbedingungen und Verzug
Preise und zusätzliche Kosten
Alle Preise gelten ab Verkaufsniederlassung inklusive Mehrwertsteuer zzgl. Verpackung und Fracht/Porto bzw. ab Lager frei Verladen. Erfolgt der Verkauf nach Listenpreisen, so gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreise. Montage, Inbetriebnahme, Einregelung oder ähnliche Leistungen werden auf Wunsch ausgeführt und die Kosten für diese Leistungen gesondert in Rechnung gestellt.
Mehrwertsteuererhöhung
Eine Mehrwertsteuererhöhung wird im kaufmännischen Verkehr sofort, im nicht kaufmännischen Verkehr dann an den Käufer weiterberechnet, wenn die Ware nach dem Ablauf von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert wird.
Zahlungsziel und Verzug
Nach Lieferung oder Bereitstellung der Ware sind Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort fällig und zahlbar. Alle Zahlungen sind vom Käufer ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt), spätestens binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt an den Verkäufer zu leisten. Nach Ablauf der 10-Tages-Frist befindet sich der Käufer in Verzug, soweit kein Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB vorliegt.
Wechsel und Schecks
Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen, die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
Aufrechnung
Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
§ 5 Eigentumsvorbehalte
Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Kaufgegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. Veräußert der Käufer, der kein Verbraucher ist, den Kaufgegenstand weiter, so hat er seinem Abnehmer den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers offen zu legen.
Einbau in Gebäude oder Grundstücke
Soweit die Kaufgegenstände wesentliche Bestandteile eines Gebäudes oder Grundstückes des Käufers geworden sind, verpflichtet sich der Käufer, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Verkäufer die Demontage zu gestatten.
Verbindung oder Verarbeitung mit anderen Gegenständen
Werden Kaufgegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden oder verarbeitet, so überträgt der Käufer sein Miteigentumsrecht in Höhe der Forderung des Verkäufers an den Verkäufer.
§ 6 Sachmängel
Mängelanzeige
Erkennbare Mängel der Kaufsache, Fehlmengen oder Falschlieferungen hat der Käufer, der kein Verbraucher ist, unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen.
Vertragsgemäße Farbabweichungen
Systemimmanente geringe Farbabweichungen und geringe Farbabweichungen, die auf die Verwendung unterschiedlicher Materialien zurückzuführen sind, gelten als vertragsgemäß.
Haftungsausschluss für Sachmängel
Die Haftung für Sachmängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ist ausgeschlossen.
§ 7 Haftung
Haftungsumfang
Der Verkäufer haftet nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Verjährung
Schadensersatzansprüche verjähren mit Ablauf der genannten Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche.
§ 8 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Verhandlungssprache ist Deutsch.
§ 9 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Verkäufers, soweit beide Vertragsparteien Kaufleute sind oder der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
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